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Winterreifen vor Gericht

20. Juli 2010 - 14:16 Uhr

Gerichtsfall: Immer noch keine klare Gesetzeslage zum Thema Winterreifen

Es gibt einen aktuellen Gerichtsfall, der demonstriert, wie wichtig das Aufziehen von geeigneter Bereifung im Winter ist. Vor dem Oberlandesgericht in Oldenburg hatte ein Mann Berufung gegen einen Bußgeldentscheid eingelegt, den er bekommen hatte, weil er auf einer vereisten Straße bei Temperaturen unter 0 zu schnell und mit neu aufgezogenen Sommerreifen die Kontrolle über seinen Wagen verloren hatte. Er schlitterte daraufhin in ein Schaufenster und bekam dafür eine Geldstrafe auferlegt.

Der Fall vor dem Oberlandesgericht diskutiert jedoch zunächst einmal die Frage, was unter geeigneter Bereifung zu verstehen ist. Dazu gibt es nämlich keine eindeutige Gesetzeslage. Zwar ist sowohl der Winterreifen als solcher in einem Paragrafen definiert als auch die Tatsache, dass bei winterlicher Witterung eine winterlich angepasste Bereifung aufzuziehen ist, jedoch tritt beides nicht in den Zusammenhang miteinander. Es darf also darüber gestritten werden, ob möglicherweise auch (wie in diesem Fall) neue Sommerreifen als geeignet auftreten dürfen.

In diesem Fall bekam der Mandant Recht. Aus der momentanen Gesetzeslage sei es für den Bürger nicht klar erkennbar, welche Reifen er zu welcher Jahreszeit und Wetterlage nutzen sollte. Insofern bestehe sein Bußgeldbestand lediglich darin, dass er zu schnell gefahren sei. Die Gesetzeslage bedürfe dringend einer Klarifizierung auf dem Gebiet.

Die Diskussion um Sommer- oder Winterreifen findet also weiterhin kein Ende. Trotzdem ist es ratsam, den allgemein gültigen Ratschlag „von O bis O“ zu befolgen, der vorsieht, Winterreifen von Oktober bis Ostern aufzuziehen. Wie man sieht, erspart man sich damit nicht nur Unsicherheiten im Straßenverkehr sondern gegebenenfalls auch langwierige Verhandlungen vor Gericht.



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